LifeWave erhält ZWEI US-Patente!

2002, als die ersten Prototypen von LifeWave-Pflastern entstanden, reichte David Schmidt einen Patentantrag für seine bahnbrechende Erfindung ein. Für alle, die es nicht wissen: Normalerweise läuft der Patentierungsvorgang so ab, dass ein Antrag eingereicht wird, ein Patentuntersucher das Patent ablehnt und der Antragsteller den Antrag erneut einreichen muss, indem er auf die Einwände des Untersuchers eingeht. Der Vorgang an sich ist sehr streng und kann viele Jahre dauern.

Darum freuen wir uns außerordentlich, ankündigen zu können, dass das US-Patentamt nach einer 10-jährigen Prüfung der LifeWave-Technologie, wissenschaftlicher Forschung und klinischen Studien zwei Patente auf LifeWaves wegweisende nicht-transdermale Pflastertechnologie erteilt hat – auf der Grundlage der Überzeugung, dass unsere Technologie neuartig, legitim und von stichhaltigen wissenschaftlichen Informationen gestützt ist. Diese Entwicklung ist ein enormer Erfolg für alle, die Teil der LifeWave-Gemeinschaft sind.