Bitte prüfen Sie die Richtlinien für Vertriebspartner

Wir haben Schritte eingeleitet, die unsere Vertriebspartner künftig daran hindern sollen, gegen unsere Richtlinien für Vertriebspartner zu verstoßen, insbesondere in Zusammenhang mit unautorisierten Verkäufen auf eBay, Amazon und anderswo. Bitte lesen Sie alle 3 dieser Klauseln und beachten Sie, dass Klausel 11.11 sich auf die Klauseln 4.14 und 9.18 bezieht. Diese Richtlinien haben wir aktuell online veröffentlicht. Bitte geben Sie Ihren Teams Bescheid und leiten Sie dies weiter. LifeWave erfreut sich eines anhaltenden, rasanten Wachstums, was wir der harten Arbeit Tausender engagierter LifeWave-Vertriebspartner zu verdanken haben. Ab sofort werden wir keine Verstöße gegen diese Klauseln mehr tolerieren. Die Konsequenzen werden prompt und rigoros erfolgen.

 

4.14: Der Verkauf von LifeWave-Produkten auf anderen Online-Verkaufsplattformen (wie Amazon.com oder eBay.com) ist strikt verboten.

9.18 E-Commerce: LifeWave-Vertriebspartner dürfen die LifeWave-Produkte auf keinen Internet-Auktionsseiten oder auf Masseneinzelhandels-Seiten wie Amazon, eBay oder anderen ähnlichen Websites verkaufen. Bei LifeWave-Vertriebspartnern, die diese Form des Verkaufs nutzen, wird davon ausgegangen, dass sie einen unfairen Wettbewerbsvorteil haben. LifeWave-Vertriebspartner dürfen LifeWave-Produkte nicht an Dritte liefern, die wissentlich vorhaben, das Produkt auf einer Masseneinzelhandels-Website anzubieten. Ein solches Verhalten führt zur Löschung des Kontos des Vertriebspartners.

11.11 Schadensersatz: Wenn ein LifeWave-Vertriebspartner („Vertriebspartner“) gegen seine Pflichten gemäß Abschnitt 4.14 oder 9.18 verstößt, muss der Vertriebspartner LifeWave für jeden Verstoß 10.000 $ zahlen. Die Parteien betrachten diesen Betrag als Entschädigung, nicht als Strafzahlung. Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass der Schaden, der LifeWave durch den Verstoß seitens eines Vertriebspartners gegen einen der vorgenannten Abschnitte entsteht, unmöglich oder sehr schwer zu schätzen wäre, und dass diese Bestimmung eine vernünftige Schätzung des erwarteten oder tatsächlichen Schadens ist, der durch einen solchen Verstoß seitens eines Vertriebspartners entstehen kann. Die Erhebung dieses Betrags ist nicht als LifeWaves alleiniges Rechtsmittel im Falle eines Verstoßes eines Vertriebspartners gegen die genannten Abschnitte gedacht.